Die Donaubrücke Stein-Mautern wurde im Jahr 1895 für Pferdefuhrwerke errichtet und trägt somit die Last von bald 130 Jahren Dauerbelastung und Korrosion. Mit Ende des Zweiten Weltkrieges wurden die beiden rechtsufrigen Tragwerke gesprengt und mit Kriegsbrückengeräten wieder aufgebaut. Nunmehr ist die denkmalgeschützte Brücke in einem sehr schlechten Gesamtzustand, die Tragwerke sind durch Salz stark korrodiert, und muss saniert werden.
Per Bescheid des Bundesdenkmalamtes darf die Fahrbahn der historischen Donaubrücke Stein-Mautern verbreitert werden. Damit ist der Weg frei für die Umsetzung eines Jahrhundertprojekts, das den Anforderungen der Zeit gerecht wird. Die Verbreiterung bringt spürbare Verbesserungen:
Mehr Sicherheit und besserer Verkehrsfluss
Durch die Verbreiterung der Donaubrücke können Busse, Lkw, Einsatzfahrzeuge und landwirtschaftliche Fahrzeuge künftig sicherer aneinander vorbeifahren. Das verbessert den Verkehrsfluss und sorgt für mehr Sicherheit. Einsatzkräfte kommen im Notfall schneller ans Ziel.
Fahrstreifen nach modernem Standard
Die Fahrbahn wird insgesamt 6 Meter breit, die einzelnen Fahrstreifen jeweils 3 Meter. Damit entspricht die Brücke künftig den heutigen Standards für Begegnungsverkehr. Das erhöht die Betriebsqualität und Verkehrssicherheit.
Mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer
Die seitlichen Geh- und Radwege werden auf jeweils 2,5 Meter verbreitert. Das bedeutet auf jeder Seite 75 Zentimeter mehr Platz. Gemeinsam mit der breiteren Fahrbahn wird die Brücke insgesamt um 2,14 Meter verbreitert. Das schafft mehr Übersicht, Platz und erhöht die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.
Bessere Orientierung auf der Fahrbahn
Neue Rand- und Leitlinienmarkierungen erleichtern künftig die Spurführung. Besonders bei Regen, Nebel oder Dunkelheit wird dadurch das Unfallrisiko reduziert.
Die Brücke muss nach den Vorgaben des Denkmalschutzes saniert werden. Es ist gelungen, diesen mit moderner Verkehrsinfrastruktur zu vereinen und damit eine bessere Brücke für die nächsten 100 Jahre zu sichern.
Auf einem Straßenquerschnitt des zukünftigen Brückentragwerks ist zu sehen, dass innerhalb der seitlichen und oberhalb liegenden Stahlkonstruktion ein Lichtraum von 6,60 mal 4,10 Metern bleibt. Daraus ergibt sich ein Verkehrsraum von 6,00 mal 3,80 Metern. Links und rechts des Tragwerks ist jeweils ein Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,50 Meter. ©arealConsult
Nach der Brückenprüfung vom 21. April 2026 durch ein Ziviltechnikbüro zeigen sich erhebliche Schäden an tragenden Bauteilen der rund 130 Jahre alten Donaubrücke Stein-Mautern. Insbesondere fortgeschrittene Korrosion und Materialverluste machen eine weitere Nutzung im bisherigen Umfang unmöglich. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind daher ab Montag, 18. Mai 2026, 7:00 Uhr, Einschränkungen erforderlich:
Eine Nutzung der äußeren Bereiche ist somit nicht mehr zulässig. Die Brücke kann künftig nur mehr einstreifig in beide Richtungen befahren werden. Aufgrund der eingeschränkten Leistungsfähigkeit wird der motorisierte Individualverkehr (LKW, PKW und Motorrad) über die St. Pöltner Brücke im Zuge der B 37 umgeleitet.
Die Donaubrücke Stein-Mautern bleibt ausschließlich geöffnet für:
5 Tonnen Gewichtsbeschränkung, 30 km/h Tempolimit, 3,8 m Höhenbeschränkung sowie Überholverbot - diese bestehenden Beschränkungen bleiben aufrecht. Einsatzfahrzeuge sowie Fahrzeuge des Straßendienstes dürfen die Brücke befahren.
Die Verkehrsregelung erfolgt mittels einer unvollständigen Lichtsignalanlage (Rot-/Gelblicht ohne Grünphase). Mehrspurige Fahrzeuge werden über Bodensensoren erfasst. Nach Anmeldung eines Fahrzeugs erfolgt eine Gelbphase, anschließend Rot für beide Richtungen, bis die Brücke frei ist. Danach wird die entsprechende Fahrtrichtung freigegeben. Mopeds und Radfahrer müssen die Lichtsignale beachten.
Die teilweise Sperre der Brücke hat Einfluss auf die Wege der Verkehrsteilnehmer. Folgende Beispiele sollen die möglicherweise entstehenden Umwege erklären:
Diese Sperre soll dazu beitragen, die Belastung der Donaubrücke Stein-Mautern nachhaltig zu reduzieren und gleichzeitig einen möglichst sicheren Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten. Diese Maßnahmen sind erforderlich, um eine Totalsperre der Brücke zu verhindern. Sie dienen dem Ziel, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bestmöglich zu gewährleisten und gleichzeitig die Nutzbarkeit der historischen Brücke zumindest eingeschränkt aufrechtzuerhalten.
Der NÖ Straßendienst ersucht alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für diese notwendigen Maßnahmen.
FAQ – Verkehrseinschränkungen Donaubrücke Stein–Mautern
Wann genau tritt die Verkehrseinschränkung der Brücke in Kraft? Die Verkehrseinschränkung für PKW und Motorräder tritt am Montag, 18. Mai 2026 ab 7:00 Uhr in Kraft.
Was ändert sich konkret für die Verkehrsteilnehmer? Die Brücke ist nur mehr einstreifig befahrbar und wird durch eine Lichtsignalanlage geregelt. Die Gehwege sind gesperrt, Fußgänger nutzen einen gekennzeichneten Bereich am Rand der Fahrbahn und sind nicht von der Lichtsignalanlage betroffen. Auto- und Motorradfahrer müssen die Umleitung fahren.
Wer ist wie von den Verkehrseinschränkungen betroffen? Vor allem Auto- und Motorradfahrer sind betroffen, da dieser Verkehr über die B 37 (St. Pöltner Brücke) umgeleitet wird. Für Radfahrer, Fußgänger, Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 5 Tonnen bleibt die direkte Querung weiterhin möglich – allerdings mit kurzen Wartezeiten durch die neue Verkehrsregelung mit Lichtsignalanlage.
Welche Fahrzeuge dürfen über die Brücke fahren? Erlaubt sind Fußgänger, Radfahrer, Krankenfahrstühle, Motorfahrräder (Mopeds), Leichtkraftfahrzeuge sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge bis maximal 5 Tonnen Gesamtgewicht. Einsatzfahrzeuge dürfen die Brücke befahren.
Wieso darf ich mit einem Moped (rotes Kennzeichen) über die Brücke fahren, mit einem Motorrad muss ich aber die Umleitung fahren? Die Umleitung über die B 33 ist als Autostraße nicht für Fahrzeuge mit geringer Geschwindigkeit geeignet. Motorräder bewältigen den Umweg in kurzer Zeit und helfen bei der Erhaltung der Leistungsfähigkeit für langsamere Verkehrsteilnehmer auf der Brücke.
Wie ist die Steuerung des Verkehrs vorgesehen? Die Lichtsignalanlage ist bedarfsorientiert über ein Anmeldesystem gesteuert.
Was brauche ich, um über die Brücke fahren zu dürfen? Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug unter die erlaubten Kategorien fällt und die bestehenden Beschränkungen (max. 5 Tonnen, 30 km/h etc.) eingehalten werden. Die Lichtsignalanlage ist unbedingt zu beachten.
Welche Verkehrsregeln gelten auf der Brücke? Fußgänger dürfen auf einem dafür vorgesehen Streifen immer gehen. Radfahrer und Mopeds dürfen im Regelfall im Gegenverkehr die Brücke benützen. Bei der Anmeldung eines mehrspurigen Fahrzeugs (automatisch bei Annäherung zur Brücke) wird der Verkehr in beiden Richtungen angehalten. Nach Abwarten des Lichtsignals (bis die Bücke frei ist) darf der angemeldete Verkehrsteilnehmer (und auch die Radfahrer und Mopeds) die Brücke in einer Richtung befahren. Die Verkehrsteilnehmer in der Gegenrichtung müssen warten, bis das mehrspurige Fahrzeug die Brücke wieder verlassen hat.
Wie lange werden die Verkehrseinschränkungen in dieser Form gelten? Die Verkehrseinschränkungen gelten bis zur Verkehrsfreigabe der Ersatzbrücke.
Wann wird die Ersatzbrücke für den Verkehr freigegeben? Der Baustart erfolgt im Jahr 2027, die Fertigstellung ist für Mitte 2028 geplant. Ziel ist es, so rasch wie möglich die Verbindung über die Ersatzbrücke herzustellen.
Eine bildliche Darstellung zeigt, dass die bereits bestehenden Beschränkungen wie das Tempolimit von 30 km/h, das Überholverbot, die Höhenbeschränkung von 3,8 Metern sowie das Gewichtslimit von 5 Tonnen bleiben weiterhin bestehen. Einsatzfahrzeuge und Fahrzeuge des Straßendienstes dürfen unter bestimmten Voraussetzungen beziehungsweise mit Einzelgenehmigungen weiterhin passieren. Ein zentraler Bestandteil der Maßnahmen ist die neue Lichtsignalanlage, die den Verkehr auf der Brücke regeln soll. Dabei handelt es sich um eine sogenannte unvollständige Verkehrslichtsignalanlage, die nur mit gelbem und rotem Licht arbeitet und kein grünes Licht verwendet. Im Normalzustand bleibt die Anlage dunkel, wodurch Radfahrer und Motorfahrräder die Brücke grundsätzlich in beide Richtungen gleichzeitig benutzen dürfen. Erst wenn sich ein erlaubtes mehrspuriges Fahrzeug wie ein landwirtschaftliches Fahrzeug oder ein leichtes Kraftfahrzeug nähert, wird dieses über Bodensensoren erkannt und die Lichtsignalanlage aktiviert. Zunächst leuchtet auf beiden Seiten für drei Sekunden gelbes Licht als Vorwarnung, anschließend schaltet die Anlage für beide Fahrtrichtungen auf Rot. Dadurch müssen alle Verkehrsteilnehmer, auch Radfahrer und Motorfahrräder, anhalten. Danach wird eine Räumzeit abgewartet, damit sich keine Fahrzeuge oder Radfahrer mehr auf der Brücke befinden. Erst nach Ablauf dieser Zeit schaltet das Signal für die Fahrtrichtung des angemeldeten Fahrzeugs wieder auf dunkel, wodurch dieses Fahrzeug gemeinsam mit Radfahrern derselben Fahrtrichtung die Brücke passieren darf. Die Gegenrichtung bleibt weiterhin durch rotes Licht gesperrt. Nach einer weiteren Räumzeit schaltet die Anlage wieder vollständig in den dunklen Ruhezustand zurück, bis erneut ein mehrspuriges Fahrzeug erkannt wird. Ergänzend werden Restrotanzeigen und Hinweistafeln angebracht, damit die Verkehrsteilnehmer die Funktionsweise der Anlage besser verstehen können.
Das Bundesdenkmalamt hat die Verbreiterung der historischen Donaubrücke Stein-Mautern genehmigt. Damit ist eine zentrale Voraussetzung für die Modernisierung der Donauquerung geschaffen.
Laut Bescheid ist die geplante Verbreiterung der Fahrbahn um rund 60 Zentimeter mit dem Denkmalschutz sowie dem UNESCO-Welterbe Wachau vereinbar. Die historische Erscheinung der Brücke werde dadurch nur geringfügig verändert. Gleichzeitig würden Verkehrssicherheit und zukünftige Nutzungsmöglichkeiten verbessert. Mit der Genehmigung kann das Projekt nun weiter vorangetrieben werden. Die Donaubrücke Stein-Mautern soll damit langfristig fit für die Anforderungen moderner Verkehrsinfrastruktur gemacht werden.
Bezeichnung: B33a.02 Donaubrücke Stein-Mautern
Projektträger: Land Niederösterreich
Kosten: rund 145 Mio. €
Finanzierung: Land Niederösterreich
Warum muss die Brücke saniert werden?
Die Brücke ist baufällig. Die Sicherheit der Bevölkerung hat oberste Priorität.
Warum darf die Brücke nicht komplett erneuert werden?
Auf Grund eines Bescheides des Bundesdenkmalamtes ist die Brücke seit 2008 denkmalgeschützt und muss am selben Standort erhalten bleiben. Seit 2000 ist die Brücke Bestandteil des UNESCO Welterbe Wachau.
Kann es eine „Zwei-Brücken-Lösung“ geben?
NEIN, diese Variante lehnen das Bundesdenkmalamt (BDA) und das Weltkulturerbe ab.
Ist die Errichtung einer „günstigeren“ Betonbrücke eine Alternative?
NEIN, der dafür vorgesehene Platzbedarf, insbesondere für die Zufahrtsrampen, ist durch die erforderliche Brückenhöhe weder auf der Mauterner noch auf der Steiner Seite gegeben. Das Bundesdenkmalamt schreibt als Behörde den Erhalt der historischen Brücke vor.
Werden heute noch Stahlbrücken für den Straßenverkehr gebaut?
Ja, überall dort, wo die Rahmenbedingungen eine solche Konstruktionsweise vorgeben. Ein Beispiel ist die Donaubrücke Linz.
Kann die Brücke als „Denkmal“ bzw. nur für den Fußgänger- und Radverkehr erhalten bleiben?
NEIN, die historische Brücke muss alleine schon aufgrund ihrer Eigenlast einer Sanierung zugeführt werden. In der Funktion als reine „Fuß- und Radwegbrücke“ wären die Instandsetzungsmaßnahmen und daher auch die Kosten nahezu ident wie im vorliegenden Projekt. Sämtliche Pfeiler müssten ebenso neu hergestellt werden (Stichwort Schiffsanprall).
Gibt es eine kostengünstigere Alternative?
NEIN, unter den gegebenen Rahmenbedingungen (BDA, Weltkulturerbe) gibt es keine kostengünstigere Lösung.
Was würde ein „Zurück zum Anfang“ bedeuten?
Um alle Rechtsverfahren abzuarbeiten, würde dies eine Verzögerung von 8 bis 10 Jahren mit ungewissem Ausgang bedeuten.
Warum wurde die Höchstbelastung der Brücke reduziert?
Auf Grund des schlechten Gesamtzustandes der Brücke musste eine Gewichtsbeschränkung auf 5 Tonnen erlassen werden. Weiters mussten die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 reduziert und die Geh- und Radwegbreite eingeschränkt werden.
Wie lange kann die Brücke noch benützt werden?
Durch die laufenden Instandsetzungsmaßnahmen und verdichtete Prüfintervalle soll eine Benutzbarkeit bis zumindest Ende 2027 ermöglicht werden.
Wie wird die Brücke saniert?
Die alten Tragwerke werden ausgeschwommen, bis ein Meter über der Fahrbahn gänzlich neu hergestellt und die darüber liegenden Tragwerke werden instandgesetzt. Anschließend werden die sanierten Tragwerke wieder auf die neu hergestellten Pfeiler aufgesetzt.
Warum müssen die Pfeiler neu hergestellt werden?
Die drei Flusspfeiler müssen neu hergestellt werden, damit sie einem Schiffsanprall standhalten.
Ändert sich die Breite der Brücke?
Der Geh- und Radweg wird auf beiden Seiten um 70 cm verbreitert und hat dann eine Breite von ca. 2,5 m. Aktuell laufende Gespräche mit dem Bundesdenkmalamt werden zeigen, ob auch eine Verbreiterung der Fahrbahn bewilligt werden kann.
Wie lange dauert die Sanierung?
Die Sanierung wird, wie auch ein Neubau einer Donaubrücke, rund 4 Jahre betragen. Nach Errichtung der Ersatzbrücke können ab 2028 die Sanierungsarbeiten beginnen und die Verkehrsfreigabe wird für 2032 erwartet. Danach wird die Ersatzbrücke abgetragen, der Abschluss der Bautätigkeiten erfolgt voraussichtlich 2033.
Wie hoch sind die Kosten für die Sanierung?
Die Gesamtkosten betragen mehr als 145 Mio. Euro. Diese werden ausschließlich vom Land Niederösterreich getragen.
Wie lange wird die Brücke dann wieder benutzbar sein?
Die neue Lebensdauer der Brücke wird rund 100 Jahre betragen und setzt somit einen Meilenstein für Generationen.
DI Benjamin Anibas
Projektleiter Donaubrücke Stein-Mautern
Abteilung Brückenbau
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Tel.: +43 2742/9005 - 60510
E-Mail: post.st5@noel.gv.at
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