Wie bekomme ich eine Beihilfe?

1. Melden Sie Schäden bei Ihrer Gemeinde

Melden Sie die Schäden sofort formlos bei jener Gemeinde, in deren Gemeindegebiet der Schaden eingetreten ist. Die örtlich zuständige Gemeinde wird die erforderlichen weiteren Schritte veranlassen.

2. Die Schadenskommission nimmt vor Ort den Schaden auf

Zur Erfassung der Katastrophenschäden und zur Feststellung der Schadenshöhe bildet die Gemeinde eine Schadenserhebungskommission und vereinbart mit Ihnen einen Termin für die Schadensaufnahme. Im Zuge der Schadensaufnahme wird ein Schadenserhebungsprotokoll erstellt.

Bei Schäden durch Hochwasser an Wohngebäuden und Nebengebäuden erfolgt eine Bewertung nach den von der NÖ Baudirektion festgelegten Richtwerten. Diese gelten auch für die Zentralheizungen und Außenanlagen einschließlich Inventar.

Geben Sie der Schadenskommission unbedingt bekannt, ob Sie eine Versicherung haben und die Höhe der Leistung der Versicherung. Die Höhe der Auszahlung der Versicherung können Sie auch nachmelden.

3. Die Gemeinde übermittelt die Daten an das Land NÖ

Die Gemeinde übermittelt die Daten bzw. Schadenserhebungsprotokolle an das Land Niederösterreich, Abteilung Landwirtschaftsförderung. Dort wird die anerkannte Gesamtschadenssumme ermittelt. Die beihilfefähigen Kosten ergeben sich aus der anerkannten Schadenssumme abzüglich einer allfälligen Versicherungsleistung.

4. Land NÖ ermittelt die anerkannte Schadenssumme

Die Bundesregierung und das Land Niederösterreich haben sich dazu entschlossen, die Hilfe für Opfer des Hochwasserereignisses im September 2024 aufzustocken. Das haben Bundesregierung und Land Niederösterreich am 22.09.2024 bekannt gegeben. Die Ersatzrate für Hochwasseropfer soll von bisher mindestens 20 Prozent auf 50 Prozent angehoben werden. Bei Härtefällen soll der Ersatz darüber hinaus bis zu 80 Prozent ausmachen.

5. Auszahlung der Beihilfe erfolgt direkt an Sie

Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt direkt auf das von Ihnen bei der Schadenserhebung angegebene Girokonto

 

Soforthilfe beim Land NÖ

Weitere Informationen und Downloads

 
Telefonhörer

Hotline "Hilfe bei Hochwasserschäden"

02742 / 9005 - 12100

Montag bis Freitag: 7-19 Uhr
Samstag: 7-14 Uhr

 

Zusätzlich zur Soforthilfe des Landes NÖ gibt es Unterstützung des Bundes.

Geplante Maßnahmen des Bundes:

1. Stundungen und Zahlungserleichterungen – Kosten für Privatpersonen und Betriebe steuerlich geltend machen. 

Informationen des Bundes finden Sie hier.

2. Für geschädigte Unternehmen – zinslose Sonderkredite und  Garantien für rasche Liquidität.

Nähere Infos finden sie hier.

3. Vorrübergehende Katastrophen-Kurzarbeit – für Unternehmen bei längerer Betriebsschließung.

Für betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebe steht das bewährte Instrument der Kurzarbeit im Katastrophenfall zur Verfügung. Betroffene Betriebe sind angehalten, sich zeitnah mit der regionalen AMS-Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen. Das Kurzarbeitsbegehren kann bis zu drei Wochen rückwirkend zum Beginn der Kurzarbeit gestellt werden.

Nähere Infos finden sie hier.

4. Wohnschirm für soziale Härtefälle – für Menschen ohne Wohnraum.

Wird gerade vom Bund ausgearbeitet.


Ergänzung zum ERP-Jahresprogramm 2024 - Sonderprogramm  „Betriebliche Hochwasserhilfe“

Beilage 1      Beilage 2      Beilage 3


Weitere Informationen des Bundes finden Sie hier im Vortrag an den Ministerrat "Hochwassersituation in Österreich: Aufstockung des Katastrophenfonds und Maßnahmen für Betroffene".

 

Informationen der Wirtschaftskammer Niederösterreich

Informationen zu Unterstützungen, Services und Informationen sowie Betriebe mit Kapazitäten finden sie hier.

Informationen zu zinslosen erp-Krediten für vom Hochwasser geschädigte Betriebe finden sie hier.

 

Beratungshotline der eNu

Die Energie- und Umweltagentur NÖ bietet eine Beratungshotline zu den Themen Heizung, PV, Wechselrichter und Speicher, Dämmung und Trocknung von Räumen sowie Beratung von betroffenen Hausbrunnenbesitzern zu Desinfektion der Brunnen an: 02742 / 22144

Weitere Infos auch hier 

 

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