Melden Sie die Schäden sofort formlos bei jener Gemeinde, in deren Gemeindegebiet der Schaden eingetreten ist. Die örtlich zuständige Gemeinde wird die erforderlichen weiteren Schritte veranlassen.
Zur Erfassung der Katastrophenschäden und zur Feststellung der Schadenshöhe bildet die Gemeinde eine Schadenserhebungskommission und vereinbart mit Ihnen einen Termin für die Schadensaufnahme. Im Zuge der Schadensaufnahme wird ein Schadenserhebungsprotokoll erstellt.
Bei Schäden durch Hochwasser an Wohngebäuden und Nebengebäuden erfolgt eine Bewertung nach den von der NÖ Baudirektion festgelegten Richtwerten. Diese gelten auch für die Zentralheizungen und Außenanlagen einschließlich Inventar.
Geben Sie der Schadenskommission unbedingt bekannt, ob Sie eine Versicherung haben und die Höhe der Leistung der Versicherung. Die Höhe der Auszahlung der Versicherung können Sie auch nachmelden.
Die Gemeinde übermittelt die Daten bzw. Schadenserhebungsprotokolle an das Land Niederösterreich, Abteilung Landwirtschaftsförderung. Dort wird die anerkannte Gesamtschadenssumme ermittelt. Die beihilfefähigen Kosten ergeben sich aus der anerkannten Schadenssumme abzüglich einer allfälligen Versicherungsleistung.
Die Bundesregierung und das Land Niederösterreich haben sich dazu entschlossen, die Hilfe für Opfer des Hochwasserereignisses im September 2024 aufzustocken. Das haben Bundesregierung und Land Niederösterreich am 22.09.2024 bekannt gegeben. Die Ersatzrate für Hochwasseropfer soll von bisher mindestens 20 Prozent auf 50 Prozent angehoben werden. Bei Härtefällen soll der Ersatz darüber hinaus bis zu 80 Prozent ausmachen.
Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt direkt auf das von Ihnen bei der Schadenserhebung angegebene Girokonto.
02742 / 9005 - 12100
Montag bis Freitag: 7-19 Uhr
Samstag: 7-14 Uhr
Informationen des Bundes finden Sie hier.
Nähere Infos finden sie hier.
Für betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebe steht das bewährte Instrument der Kurzarbeit im Katastrophenfall zur Verfügung. Betroffene Betriebe sind angehalten, sich zeitnah mit der regionalen AMS-Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen. Das Kurzarbeitsbegehren kann bis zu drei Wochen rückwirkend zum Beginn der Kurzarbeit gestellt werden.
Nähere Infos finden sie hier.
Wird gerade vom Bund ausgearbeitet.
Ergänzung zum ERP-Jahresprogramm 2024 - Sonderprogramm „Betriebliche Hochwasserhilfe“
Weitere Informationen des Bundes finden Sie hier im Vortrag an den Ministerrat "Hochwassersituation in Österreich: Aufstockung des Katastrophenfonds und Maßnahmen für Betroffene".
Die Energie- und Umweltagentur NÖ bietet eine Beratungshotline zu den Themen Heizung, PV, Wechselrichter und Speicher, Dämmung und Trocknung von Räumen sowie Beratung von betroffenen Hausbrunnenbesitzern zu Desinfektion der Brunnen an: 02742 / 22144
Weitere Infos auch hier
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