Dadurch wird es möglich, dass bereits Kinder ab zwei Jahren in den Kindergarten gehen können. Damit schließen wir die Lücke zwischen Ende der Karenzzeit und dem Eintritt in den Kindergarten.
Bisher war der Vormittag im Kindergarten gratis. Ab September 2023 wird dies auch für Kleinkinder der Fall sein. So erhalten Familien die Möglichkeit, noch rascher in den Beruf einzusteigen.
Dadurch wird eine intensivere und individuellere Betreuung der Kinder möglich.
Bisher gab es drei Wochen Schließzeit im Sommer, in Zukunft soll es nur eine Woche sein.
Sowie eine Verlängerung der Öffnungszeiten.
Um das zu erreichen, sollen auch Gemeindekooperationen intensiviert werden.
In der Sitzung des NÖ Landtages am 17. November 2022 wurden sowohl das NÖ Kindergartengesetz 2006 als auch das NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 geändert. Es wurden damit die gesetzlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der NÖ Kinderbetreuungsoffensive geschaffen, deren Ziel es ist, ein qualitativ hochwertiges und leistbares Bildungs- und Betreuungsangebot für Familien und Erziehungsberechtigte im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten.
Einzelheiten zu den Novellierungen der beiden Gesetze finden Sie auf der Homepage des Niederösterreichischen Landtages unter: 58. Landtagsitzung – 17.11.2022 (XIX. GP) – NÖ Landtag (noe-landtag.gv.at).
Am 15. Dezember wurden vom Kuratorium des NÖ Schul- und Kindergartenfonds neue Förderrichtlinien für die NÖ Kinderbetreuungsoffensive beschlossen, welche mit 1. Jänner 2023 in Kraft getreten sind. Um die erforderlichen Neu- und Zubauten von Kindergärten und Tagesbetreuungseinrichtungen zu ermöglichen, werden Gemeinden und Gemeindeverbänden unter bestimmten Voraussetzungen höhere Förderungen gewährt.
Die neuen Förderrichtlinien finden Sie im Bereich Downloads unter: NÖ Schul- und Kindergartenfonds
Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Sommerferien zu verbessern, gewährt das Land Niederösterreich dem Kindergartenerhalter für den Ferienbetrieb in der 4. bis 6. Woche eine Förderung, wenn aufgrund des Betreuungsschlüssels nach den Bestimmungen gemäß § 23 NÖ Kindergartengesetz 2006 eine zweite Betreuungsperson erforderlich ist.
Detaillierte Informationen und die neuen ab 1. Februar 2023 geltenden Förderrichtlinien finden Sie unter: Förderung für den Ferienbetrieb
Das Land Niederösterreich und die niederösterreichischen Gemeinden fördern Betreiber von NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen, wenn diese Unterstützung für Eltern bei der Kinderbetreuung anbieten.
Die Zuschüsse zum Personal- und Sachaufwand der Standortgemeinden werden an die Höhe der Landesförderung angeglichen und die Fördersätze werden ab März 2024 jährlich im Ausmaß des aktuellen Verbraucherpreisindex der Bundesanstalt Statistik Österreich valorisiert.
Darüber hinaus tritt eine verpflichtende Zuzahlung der Hauptwohnsitzgemeinde an die Standortgemeinde einer Tagesbetreuungseinrichtung in Kraft, wenn in der Hauptwohnsitzgemeinde eines Kindes kein entsprechender Betreuungsplatz zur Verfügung steht und aus diesem Grund ein Betreuungsangebot einer umliegenden Gemeinde in Anspruch genommen wird.
Detaillierte Informationen und die neuen ab 1. September 2023 geltenden Förderrichtlinien finden Sie unter: Trägerförderung für NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen
Das Land Niederösterreich gewährt den Betreibern von NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen einen Zuschuss zu den Kosten der Betreuung von unter 3-jährigen Kindern. Mit diesem NÖ Kinderbetreuungsbeitrag soll eine beitragsfreie Vormittagsbetreuung (von 07:00 bis 13:00 Uhr) für Kinder unter 3 Jahren ermöglicht werden und im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern von Kleinkindern ein kostengünstiges Betreuungsangebot geschaffen werden.
Das Land Niederösterreich übernimmt die Normkosten für die Vormittagsbetreuung, welche auf Basis einer repräsentativen Erhebung ermittelt wurden, und setzt auch eine Deckelung der Elternbeiträge für die Nachmittagsbetreuung fest.
Sowohl der „NÖ Kinderbetreuungsbeitrag“ als auch der Mindest- und der Höchstelternbeitrag werden ab März 2024 jährlich im Ausmaß des aktuellen Verbraucherpreisindex der Bundesanstalt Statistik Österreich valorisiert.
Detaillierte Informationen und die neuen ab 1. September 2023 geltenden Förderrichtlinien finden Sie unter: NÖ Kinderbetreuungsbeitrag
Das Land Niederösterreich unterstützt Kindergartenerhalter für die Verbesserung des Personal-Kind-Schlüssels im Kindergarten. Für jede zusätzlich beschäftige Kinderbetreuerin bzw. für jeden beschäftigen Kinderbetreuer in der Kleinkindgruppe oder in einer alterserweiterten Kindergartengruppe wird eine Förderung gewährt.
Detaillierte Informationen und die neuen ab 1. September 2024 geltenden Förderrichtlinien finden Sie unter: Förderung für die Verbesserung des Personal-Kind-Schlüssels
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