Auf Niederösterreich ist Verlass

Die Lebenskosten steigen. Darum haben wir in Niederösterreich überparteilich ein Hilfspaket von insgesamt rund 312 Millionen Euro beschlossen, das die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher rasch und konkret entlastet.

Je mehr Personen im Haushalt, desto mehr Förderung 

Mit dem blau-gelben Strompreisrabatt entlasten wir Niederösterreichs Haushalte mit rund 250 Millionen Euro – sie bekommen zwischen 169,58 Euro (1 Personenhaushalt) und 457,07 Euro (5 Personenhaushalt) – für jede weitere Person helfen wir mit 41,27 Euro.

 

Wer bekommt die Förderung?

 
Piktogramm Unterkunft, Haus mit Familie darin
 

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die am 01. Juli 2022 ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich hatten oder nach dem 1. Juli 2022 ihren Haushalt in Niederösterreich gegründet haben und zum Zeitpunkt der Antragstellung

  • für ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich aus einem Stromlieferungsvertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen zahlungspflichtig waren, oder
  • selbst nicht aus einem Stromlieferungsvertrag zahlungspflichtig waren, aber dennoch die Stromkosten für den eigenen Haushalt zu tragen haben.

Der Antrag kann für alle Haushaltsangehörigen gestellt werden, die am 01. Juli 2022 ihren Hauptwohnsitz an der Haushaltsadresse hatten.

Zur Vermeidung von Härtefällen können auch folgende Personen bei der Höhe der Förderung berücksichtigt werden, auch wenn diese Person am 01. Juli 2022 (noch) keinen Hauptwohnsitz in NÖ hatte:

  • Wenn nach dem 01. Juli 2022 der Haushalt mit Hauptwohnsitz in NÖ neu gegründet wurde.
  • Wenn sich nach dem 01. Juli 2022 durch Geburt eines Kindes der Haushalt vergrößert hat.
  • Wenn eine 24h-Betreuungskraft im fördergegenständlichen Haushalt tätig ist, die über einen Nebenwohnsitz an der Adresse verfügt.
  • Wenn nach dem 01. Juli 2022 eine betreuungsbedürftige Person im fördergegenständlichen Haushalt aufgenommen und mit dem Hauptwohnsitz angemeldet wurde. 
 

Wie hoch ist die Förderung?

 
 
  • Der blau-gelbe Strompreisrabatt wird je Haushalt gewährt und ist abhängig von der Anzahl der Hauptwohnsitz gemeldeten Personen (Ausnahme, Härtefälle). Die Förderhöhe orientiert sich dabei an österreichweit durchschnittlichen Stromverbräuchen, welche von der E-Control ermittelt wurden.
  • Die Höhe des blau-gelben Strompreisrabatts beträgt für einen
    • 1 Personenhaushalt: insgesamt € 169,58
    • 2 Personenhaushalt: insgesamt € 272,36
    • 3 Personenhaushalt: insgesamt € 374,44
    • 4 Personenhaushalt: insgesamt € 415,80
    • 5 Personenhaushalt: insgesamt € 457,07
    • für jede weitere Person im Haushalt zusätzlich € 41,27
 

Wie beantrage ich die Förderung?

 


PIktogramm Förderantrag
 


Es ist ein Online-Antrag zu stellen. Mit 31. März 2023 ist die Möglichkeit, die Förderung direkt über das Energieversorgungsunternehmen zu beantragen, ausgelaufen.

Unabhängig vom jeweiligen Stromanbieter kann der Antrag auf den blau-gelben Strompreisrabatt noch bis 30. September 2023 direkt beim Land Niederösterreich gestellt werden.

Es handelt sich um eine einmalige Förderung für den Förderzeitraum Oktober 2022 bis September 2023.

Wenn Sie in den vergangenen Monaten bereits eine Förderung beantragt haben oder Ihnen bereits eine Förderung bewilligt wurde, ist kein neuerlicher Antrag zu stellen. Auch im Falle eines zwischenzeitlichen Stromanbieterwechsels ist kein neuer Antrag zu stellen.

Der blau-gelbe Strompreisrabatt wird in Teilbeträgen bis zum September 2023 auf das im Antrag angegebene Bankkonto ausbezahlt. Der Zeitpunkt der Antragstellung hat keine Auswirkung auf die Förderung.

Mit wenigen Klicks gelangen Sie hier zum Antrag:

Antrag auf blau-gelben Strompreisrabatt

 

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