"Über alle Parteigrenzen hinweg gemeinsam und einstimmig beschlossen: Das blau-gelbe Hilfspaket."
Auf Niederösterreich ist Verlass
Die Lebenskosten steigen. Darum haben wir in Niederösterreich überparteilich ein Hilfspaket von insgesamt rund 312 Millionen Euro beschlossen, das die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher rasch und konkret entlastet.
Je mehr Personen im Haushalt, desto mehr Förderung
Mit dem blau-gelben Strompreisrabatt entlasten wir Niederösterreichs Haushalte mit rund 250 Millionen Euro – sie bekommen zwischen 169,58 Euro (1 Personenhaushalt) und 457,07 Euro (5 Personenhaushalt) – für jede weitere Person helfen wir mit 41,27 Euro.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die am 01. Juli 2022 ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich hatten oder nach dem 1. Juli 2022 ihren Haushalt in Niederösterreich gegründet haben und zum Zeitpunkt der Antragstellung
Der Antrag kann für alle Haushaltsangehörigen gestellt werden, die am 01. Juli 2022 ihren Hauptwohnsitz an der Haushaltsadresse hatten.
Zur Vermeidung von Härtefällen können auch folgende Personen bei der Höhe der Förderung berücksichtigt werden, auch wenn diese Person am 01. Juli 2022 (noch) keinen Hauptwohnsitz in NÖ hatte:
Es ist ein Online-Antrag zu stellen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
Antrag beim Energieversorgungsunternehmen:
Wer am 01. Juli 2022 seinen Hauptwohnsitz in NÖ hatte und an dieser Adresse einen Stromlieferungsvertrag mit einem der unten angeführten Partner hat, stellt den Antrag direkt bei seinem Energieversorgungsunternehmen.
Der blau-gelbe Strompreisrabatt wird bei den nächsten Vorschreibungen bzw. Abrechnungen direkt in Abzug gebracht. Man bezahlt weniger für die Stromrechnung.
Antrag beim Land NÖ:
In folgenden Fällen ist der Antrag direkt beim Land NÖ zu stellen
Der blau-gelbe Strompreisrabatt wird in Teilbeträgen bis zum September 2023 auf das im Antrag angegebene Bankkonto ausbezahlt.
Je nach Vertragssituation gelangt man direkt zu den jeweiligen Online-Anträgen.
Dabei sind folgende Förderungszeiträume zu beachten:
Die Auszahlung erfolgt in gleichmäßigen Teilbeträgen bis zum 30.09.2023.
Der Zeitpunkt der Antragstellung hat keine Auswirkung auf die Höhe der Förderung.
© 2022 Amt der NÖ Landesregierung