Herausfordernde Zeiten

"Über alle Parteigrenzen hinweg gemeinsam und einstimmig beschlossen: Das blau-gelbe Hilfspaket."

 

Auf Niederösterreich ist Verlass

Die Lebenskosten steigen. Darum haben wir in Niederösterreich überparteilich ein Hilfspaket von insgesamt rund 312 Millionen Euro beschlossen, das die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher rasch und konkret entlastet.

Je mehr Personen im Haushalt, desto mehr Förderung 

Mit dem blau-gelben Strompreisrabatt entlasten wir Niederösterreichs Haushalte mit rund 250 Millionen Euro – sie bekommen zwischen 169,58 Euro (1 Personenhaushalt) und 457,07 Euro (5 Personenhaushalt) – für jede weitere Person helfen wir mit 41,27 Euro.

 

Wer bekommt die Förderung?

 
Piktogramm Unterkunft, Haus mit Familie darin
 

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die am 01. Juli 2022 ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich hatten oder nach dem 1. Juli 2022 ihren Haushalt in Niederösterreich gegründet haben und zum Zeitpunkt der Antragstellung

  • für ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich aus einem Stromlieferungsvertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen zahlungspflichtig waren, oder
  • selbst nicht aus einem Stromlieferungsvertrag zahlungspflichtig waren, aber dennoch die Stromkosten für den eigenen Haushalt zu tragen haben.

Der Antrag kann für alle Haushaltsangehörigen gestellt werden, die am 01. Juli 2022 ihren Hauptwohnsitz an der Haushaltsadresse hatten.

Zur Vermeidung von Härtefällen können auch folgende Personen bei der Höhe der Förderung berücksichtigt werden, auch wenn diese Person am 01. Juli 2022 (noch) keinen Hauptwohnsitz in NÖ hatte:

  • Wenn nach dem 01. Juli 2022 der Haushalt mit Hauptwohnsitz in NÖ neu gegründet wurde.
  • Wenn sich nach dem 01. Juli 2022 durch Geburt eines Kindes der Haushalt vergrößert hat.
  • Wenn eine 24h-Betreuungskraft im fördergegenständlichen Haushalt tätig ist, die über einen Nebenwohnsitz an der Adresse verfügt.
  • Wenn nach dem 01. Juli 2022 eine betreuungsbedürftige Person im fördergegenständlichen Haushalt aufgenommen und mit dem Hauptwohnsitz angemeldet wurde. 
 

Wie hoch ist die Förderung?

 
 
  • Der blau-gelbe Strompreisrabatt wird je Haushalt gewährt und ist abhängig von der Anzahl der Hauptwohnsitz gemeldeten Personen (Ausnahme, Härtefälle). Die Förderhöhe orientiert sich dabei an österreichweit durchschnittlichen Stromverbräuchen, welche von der E-Control ermittelt wurden.
  • Die Höhe des blau-gelben Strompreisrabatts beträgt für einen
    • 1 Personenhaushalt: insgesamt € 169,58
    • 2 Personenhaushalt: insgesamt € 272,36
    • 3 Personenhaushalt: insgesamt € 374,44
    • 4 Personenhaushalt: insgesamt € 415,80
    • 5 Personenhaushalt: insgesamt € 457,07
    • für jede weitere Person im Haushalt zusätzlich € 41,27
 

Wie beantrage ich die Förderung?

 


PIktogramm Förderantrag
 


Es ist ein Online-Antrag zu stellen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

Antrag beim Energieversorgungsunternehmen:
Wer am 01. Juli 2022 seinen Hauptwohnsitz in NÖ hatte und an dieser Adresse einen Stromlieferungsvertrag mit einem der unten angeführten Partner hat, stellt den Antrag direkt bei seinem Energieversorgungsunternehmen.
Der blau-gelbe Strompreisrabatt wird bei den nächsten Vorschreibungen bzw. Abrechnungen direkt in Abzug gebracht. Man bezahlt weniger für die Stromrechnung.

Antrag beim Land NÖ:
In folgenden Fällen ist der Antrag direkt beim Land NÖ zu stellen

  • Der eigene Stromlieferant ist weder die EVN, noch der Verbund oder Wien Energie.
  • Man hat selbst keinen Stromliefervertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen aber dennoch die Stromkosten für den Haushalt zu tragen.
  • Es wurde erst nach dem 01. Juli 2022 ein eigener Haushalt und ein Hauptwohnsitz in NÖ gegründet, an welchem Stromkosten zu tragen sind.
  • Anträge nach der Härtefallregelung
  • Es wurden Personen im Erstantrag vergessen.

Der blau-gelbe Strompreisrabatt wird in Teilbeträgen bis zum September 2023 auf das im Antrag angegebene Bankkonto ausbezahlt.

 

Welche Energieversorger sind Partner?

 

Je nach Vertragssituation gelangt man direkt zu den jeweiligen Online-Anträgen.
Dabei sind folgende Förderungszeiträume zu beachten:  

  • Antrag bei EVN: bis zum 31.03.2023 möglich
  • Antrag beim VERBUND: bis zum 31.03.2023 möglich
    (Die Fördersumme wird mit der nächsten VERBUND-Jahresabrechnung, frühestens 1. November 2022, gutgeschrieben.)
  • Antrag bei Wien Energie: bis 31.03.2023  möglich
    (Die Fördersumme wird mit der nächsten Wien Energie-Jahresabrechnung gutgeschrieben.)
  • Antrag beim Land NÖ: bis zum 30.09.2023 möglich

Die Auszahlung erfolgt in gleichmäßigen Teilbeträgen bis zum 30.09.2023.
Der Zeitpunkt der Antragstellung hat keine Auswirkung auf die Höhe der Förderung.

 

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